Monsterhandbuch: Schreckgespenst

Das Schreckgespenst, auf englisch Spectre, macht nicht nur als Bösewicht bei James Bond von sich reden, sondern führte während der Hexenprozesse in Salem (1692 – 1693) aufgrund irreführender Zeugenaussagen auch zu mehreren Todesurteilen. Bei D&D handelt es sich um einen körperlosen Untoten, der anstatt Schaden zu verursachen direkt die Erfahrungsstufen angreift.

Streng genommen handelt es sich beim Schreckgespenst meistens um ein ganz normales Gespenst. Daneben kann es auch eine Art Astralprojektion darstellen, bei der der Sender des Bildes diesem aber das Aussehen jeder beliebigen lebenden Person geben kann. Die englische Form spectre hat daneben die übertragene Bedeutung einer weit verbreiteten Furcht vor einem unangenehmen oder gefährlichen Ereignis.

Im Gegensatz zum Gespenst kann man Schreckgespenster bei D&D mit Waffen niederringen. Das passt eigentlich gut zur Idee, dass es eine Art Projektion ist: Es wird aktiv erschaffen um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, kann aber selbst nicht mehr bewusst handeln. Es wird nur von diesem einen Ziel getrieben, das es rücksichtslos verfolgt.

Schreckgespenst

  • Rüstungsklasse 17
  • Trefferwürfel 6
  • Angriffe 1
  • Schaden 1 Charisma
  • Bewegung 100 Fuß (schweben)
  • Anzahl 1W4 // 1W8
  • Rettungswurf  wie Krieger 6
  • Moral 11
  • Schätze E
  • Erfahrung 610

Mit mächtiger Magie oder mithilfe eines Dämonenpakts kann man einen Funken der eigenen Seele in eine Erscheinung formen, die dann versucht, ein vorher festgelegtes Ziel zu erreichen. Die Erscheinung kann das Aussehen einer beliebigen Person annehmen, die zum Zeitpunkt der Beschwörung des Schreckgespensts lebte. Der Beschwörer verliert 1 Trefferwürfel, in aller Regel also das Leben (wenn er nicht das Leben zweier anderer opfert); bei den meisten Schreckgespenster handelt es sich daher um Rache- oder Wachgeister.

Diese greifen nicht den Körper an, sondern die Seele, wodurch ihre Opfer beständig flacher und hohler werden. Ein Opfer, das vom Schreckgespenst überwunden wird, ist dazu verflucht, ihn bedingungslos zu dienen: Zunächst im Leben, aber auch über den Tod hinaus als Untoter.

Waffen, die mit einem Schreckgespenst in Kontakt kommen, verlieren an Beständigkeit wodurch ihr Schadenswürfel um eine Würfelstufe (z.B. von W6 auf W4) sinkt. Um einen Schreckgespenst zu schaden, muss ein Angriff sowohl körperlich als auch seelisch erfolgen, etwa indem der körperliche Angriff von einem Bannfluch begleitet wird.

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